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Was ein Taxi
in Tübingen
kostet

Im Landkreis Tübingen setzt das Landratsamt die Taxipreise per Rechtsverordnung fest. Sie gelten für jedes Tübinger Taxi gleich — für uns wie für alle anderen. Niemand darf etwas draufschlagen, und niemand darf darunter fahren.

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Ab 01.11.2026

Die Preise ändern sich

Das Landratsamt hat eine neue Verordnung erlassen. Ab dem 01.11.2026 gilt im ganzen Landkreis ein höherer Tarif — für jedes Taxi, nicht nur für uns. Das ändert sich:

  • Grundentgelt am Tag 5,00 6,00 €
  • Grundentgelt nachts und sonntags 5,00 7,00 €
  • Zielfahrt am Tag 2,70 2,90 € je km
  • Wartezeit 38,00 40,00 € je Stunde
  • Großraumzuschlag 7,50 10,00 € je Fahrt

Neu ist außerdem eine eigene Preisstufe für die ersten zwei Kilometer: 4,00 € je Kilometer. Kurze Fahrten werden dadurch spürbar teurer als bisher.

Das betrifft alle Taxis im Landkreis, nicht nur uns. Wir schreiben es hierhin, damit es niemanden im Wagen überrascht.

Bis 31.10.2026

Tagtarif

Montag bis Samstag, 6 bis 22 Uhr

Grundentgelt je Fahrt
5,00 €
Mindestentgelt
5,10 €
Zielfahrt
2,70 € je km
Rundfahrt
2,10 € je km

Nachttarif

22 bis 6 Uhr, sonntags und feiertags ganztägig

Grundentgelt je Fahrt
5,00 €
Mindestentgelt
5,10 €
Zielfahrt
2,90 € je km
Rundfahrt
2,30 € je km
Wartezeit
38,00 € je Stunde
Großraumzuschlag nur bei ausdrücklicher Anfrage nach einem Wagen ab sechs Sitzplätzen
7,50 € je Fahrt

Ab 01.11.2026

Tagtarif

Montag bis Samstag, 6 bis 22 Uhr

Grundentgelt je Fahrt
6,00 €
Mindestentgelt
6,10 €
Zielfahrt bis 2 km
4,00 € je km
Zielfahrt ab 2 km
2,90 € je km
Rundfahrt
2,30 € je km

Nachttarif

22 bis 6 Uhr, sonntags und feiertags ganztägig

Grundentgelt je Fahrt
7,00 €
Mindestentgelt
7,10 €
Zielfahrt bis 2 km
4,00 € je km
Zielfahrt ab 2 km
3,10 € je km
Rundfahrt
2,50 € je km
Wartezeit
40,00 € je Stunde
Großraumzuschlag nur bei ausdrücklicher Anfrage nach einem Wagen ab sechs Sitzplätzen
10,00 € je Fahrt

Verordnung vom 20.08.2026, § 1a · Verordnung beim Landkreis Tübingen

Was kostet
meine Fahrt

Im Landkreis Tübingen gerechnet mit dem Tarif, der ab dem 01.09.2024 gilt — der ist für jedes Tübinger Taxi derselbe. Darüber hinaus gilt er nicht; dort steht der Festpreis.

Ohne Wartezeit und ohne Großraumzuschlag. Das Taxameter zählt die tatsächlich gefahrene Strecke, nicht die Luftlinie — Umleitungen und Einbahnstraßen können also etwas draufsetzen. Für Fahrten über den Landkreis hinaus gilt dieser Tarif nicht. Dann nennen wir dir vorher einen Festpreis, sofort am Telefon.

Rundfahrt oder Zielfahrt — was ist der Unterschied?

Der Tarif kennt zwei Preisstufen, und sie kosten unterschiedlich viel. Welche gilt, stellt der Fahrer ein, wenn du einsteigst — und er darf bis zum Ende der Fahrt nicht umschalten. Maßgebend ist der Zeitpunkt, zu dem du zusteigst, nicht der, zu dem du bestellt hast.

Für die normale Fahrt von A nach B gilt die Zielfahrt. Die Rundfahrt ist die günstigere Stufe je Kilometer und kommt zum Zug, wenn der Wagen dich wieder zurückbringt oder zwischendurch auf dich wartet. Bei einer Wartezeit läuft zusätzlich der Zeittakt.

Das Taxameter läuft erst, wenn du einsteigst

Die Anfahrt zu dir kostet nichts. Der Fahrpreisanzeiger bleibt auf dem Weg zu dir ausgeschaltet und wird erst eingeschaltet, wenn du im Wagen sitzt. Das ist in der Verordnung so vorgeschrieben.

Der Fahrer muss außerdem den kürzesten verkehrsüblichen Weg wählen. Und auf Verlangen bekommst du eine schriftliche Quittung mit Fahrstrecke und Kennzeichen — frag einfach danach, das ist dein Recht.

Zwei Nachbarorte liegen schon im nächsten Landkreis

Der Tarif gilt im Landkreis Tübingen. Von den Orten, die wir regelmäßig fahren, liegen acht darin — aber Reutlingen und Pliezhausen gehören zum Landkreis Reutlingen. Dorthin läuft deshalb kein Taxameter nach Tübinger Tarif, sondern wir vereinbaren den Preis vorher mit dir.

Das überrascht viele, weil Reutlingen nur vierzehn Kilometer entfernt ist und sich anfühlt wie Nachbarschaft. Die Kreisgrenze liegt aber dazwischen. Mehr zur Fahrt nach Reutlingen · Mehr zur Fahrt nach Rottenburg.

Fahrten über den Landkreis hinaus

Der Tübinger Tarif gilt im Landkreis Tübingen. Geht die Fahrt darüber hinaus — zum Flughafen Stuttgart etwa, nach Frankfurt oder nach Zürich — greift er nicht mehr. Dann vereinbaren wir den Preis vorher mit dir.

Das läuft bei uns so: Du rufst an, nennst Start und Ziel, und bekommst sofort am Telefon einen Festpreis. Ohne Rückruf, ohne Formular, ohne Mailadresse. Und Festpreis heißt Festpreis — er bleibt, auch wenn es auf der B27 stockt.

Was die häufigsten Strecken kosten

Diese Preise sind keine Rechnung aus dem Tarif — außerhalb des Landkreises gilt er ja gerade nicht. Es sind unsere Preise, und sie stehen hier, damit du nicht erst anrufen musst, um eine Größenordnung zu kennen.

Flughafen Stuttgart 32 km ab Tübingen
ab 90 €
Stuttgart Hauptbahnhof 44 km ab Tübingen
ab 110 €
Ulm 90 km ab Tübingen
ab 280 €
Flughafen Zürich 174 km ab Tübingen
ab 500 €
Flughafen Frankfurt 232 km ab Tübingen
ab 580 €
Flughafen München 241 km ab Tübingen
ab 600 €

„Ab" heißt ab. Der Preis gilt für den Wagen und nicht pro Kopf. Wie viel es genau wird, hängt davon ab, wie viele ihr seid und wie viel mitkommt — und es steht fest, bevor du einsteigst, nicht hinterher auf der Quittung.

Und der Festpreis gilt rund um die Uhr. Nachts kostet dieselbe Strecke dasselbe wie mittags, am Wochenende und an Feiertagen auch. Ein Abflug um sechs Uhr früh ist bei uns deshalb kein Zuschlag, sondern einfach eine frühe Fahrt.

Das gilt für die vereinbarten Festpreise über den Landkreis hinaus. Innerhalb des Landkreises rechnet das Taxameter nach dem amtlichen Tarif — und der kennt einen eigenen Nachtsatz, an den sich jeder Tübinger Betrieb halten muss, wir eingeschlossen.

Häufige
Fragen

Kostet das Taxi bei euch mehr als bei anderen in Tübingen?

Nein, und es darf auch nicht. Der Tarif ist eine Rechtsverordnung des Landratsamts. Er darf weder über- noch unterschritten werden — bei uns nicht und bei keinem der anderen Tübinger Betriebe.

Was kostet die Anfahrt?

Nichts. Der Fahrpreisanzeiger bleibt auf dem Weg zu dir ausgeschaltet und läuft erst, wenn du eingestiegen bist.

Kann ich mit Karte zahlen?

Ja, in allen fünf Wagen. Bar geht natürlich auch. Du musst beim Anruf nichts dazu sagen.

Bekomme ich eine Quittung?

Ja. Auf Verlangen muss dir der Fahrer eine schriftliche Quittung mit Fahrstrecke und amtlichem Kennzeichen ausstellen — das steht so in der Verordnung. Frag einfach danach.

Was kostet die Fahrt zum Flughafen Stuttgart?

Da geht es bei 90 € los — für den Wagen, nicht pro Person. Der Tübinger Tarif gilt dort nicht mehr, weil der Flughafen außerhalb des Landkreises liegt; deshalb vereinbaren wir den Preis vorher mit dir. Er bleibt, auch wenn es unterwegs stockt, und er ist nachts derselbe wie mittags.

Kostet die Fahrt nachts oder am Wochenende mehr?

Das kommt darauf an, wohin. Im Landkreis Tübingen rechnet das Taxameter nach dem amtlichen Tarif, und der hat einen eigenen Nachtsatz — ab 22 Uhr, sonntags und feiertags ganztägig. Daran hält sich jeder Tübinger Betrieb, wir auch. Bei den Festpreisen über den Landkreis hinaus ist es anders: die sind Tag und Nacht gleich, am Wochenende und an Feiertagen auch. Ein Flug um sechs Uhr früh kostet dich bei uns keinen Zuschlag.

Zahlt jede Person einzeln?

Nein. Das Taxameter rechnet die Fahrt ab, nicht die Köpfe. Ihr könnt euch den Preis also teilen — deshalb fährt eine Gruppe im Vito fast immer günstiger als in zwei einzelnen Taxis.

Alle Angaben nach der Rechtsverordnung des Landratsamtes Tübingen über die Beförderungsentgelte für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen. Im Kreisrecht des Landkreises Tübingen nachlesen.

Jetzt ein
Taxi

Dann ruf an. Das geht schneller als jedes Formular.

Rund um die Uhr, auch am Wochenende und an Feiertagen.
Oder schreib an kontakt@taxi-arfaoui.de.

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